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Schul- und Hausordnung

 

1.Vorbemerkung

(1)  In dieser Schule kannst du:                

  •   andere Schüler oder Erwachsene treffen und  kennenlernen
  •   mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen
  •   Neues lernen
  •   zuschauen, was andere tun
  • etwas Wichtiges und Schönes erleben
  • dich wohl fühlen

 

(2)  Dazu sind auf jeden Fall wichtig:

  • andere Kinder, die fröhlich und höflich sind
  • Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören
  • Räume, die gemütlich sind
  • Regeln, die die Schwächeren schützen
  • eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es wirklich Zeit zum Spielen, zum Lernen und zum Ausruhen gibt
  •  

(3)  Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so 

     einrichten,dass alle Schüler sich wohl fühlen

  •   dass es gerecht zugeht
  •   dass die Schwächeren geschützt werden.

 

(4) Deshalb gelten die Hausregeln der Jahnschule Wittenberge.Hier steht auch was zu tun ist, wenn die Regeln nicht  eingehalten werden.

 

(5) Jeder Klassenlehrer bespricht den Inhalt dieses Textes zu Beginn eines jeden Schuljahres ausführlich mit seinen Schülern und hilft ihnen, die Notwendigkeit der Einhaltung aller Regelungen einzusehen. Die Schüler haben das Recht, eigene Vorstellungen geltend zu     machen. Die Schülersprecher werden ab Klasse 2 gewählt und treffen sich regelmäßig.

 

(6) Die Klassenleiter gewähren ihren Klassen Zeit zur freien Diskussion. Dazu wird ab Klasse 3 regelmäßig der Klassenrat genutzt. Probleme sollten sofort geklärt werden.

 

2.  Allgemeines

 

(1)   Jeder Schüler erscheint pünktlich zum Unterricht in seinem Klassen- bzw. Fachraum (Turnhalle, Sportplätze, Schwimmhalle)

 

(2)  Das Schulgelände kann ab 07:20 Uhr über den Schulhof  betreten werden.

 

(3) Den Eltern ist der Aufenthalt vor, während und nach dem Unterricht im Schulhaus nicht gestattet. Bei dringenden Angelegenheiten oder persönlichen Gesprächen mit dem  Klassenleiter oder einem Fachlehrer ist eine Anmeldung im Sekretariat der Schule oder per Mail notwendig. 

 

(4)   Beginnt der Unterricht nicht in der ersten Stunde, so darf das Schulgebäude nach Beendigung der vorangegangenen Stunde über den Schulhof betreten werden.

 

(5)  Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellt dies ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab. Ein Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet. Eventuelle Schäden sind nicht über die Schule versichert.

 

(6)  Um der Verletzungsgefahr zu begegnen, darf im Gebäude weder gelaufen noch getobt werden.

 

(7) Schüler wechseln die Räume bevor sie sich nach draußen zur Hofpause begeben. Die Mappen werden geordnet vor den nächsten Raum gestellt – das gilt nicht für die 4. Etage und nach dem Sport- und WAT- Unterricht – Treppen sind freizuhalten. Der Turnbeutel wird zur großen Pause mit aufden Hofgenommen, wenn Sport folgt. In der 1. Klasse gelten die Festlegungen der Sportlehrer.

 

(8)  Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sind mit dem Klassenleiter und der Schulleitung abzusprechen.Unterrichtsgänge sind im Sekretariat zu dokumentieren.

 

(9)  Spiele, durch die die Mitschüler gefährdet oder Sachen beschädigt werden könnten, sind zu unterlassen, insbesondere das Schneeballwerfen.

 

(10) Um die Sicherheit zu erhöhen sind von 07:45 bis 11:35 Uhr die Hoftore geschlossen. Verspätete Schüler melden sich im Sekretariat. Alle Schüler und Kollegen achten darauf, dass die Hoftüren abgeschlossen sind, insbesondere in den Pausen bzw. nach Unterrichtsgängen und bei Nutzung des Sportplatzes.

 

(11)  Zur Schule dürfen nicht mitgebracht werden: Hieb- und Stichwaffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse, Waffen und waffenähnliches Spielzeug, Laserpointer, Alkohol, Zigaretten und Drogen.Bei Kenntnissen über Gefährdungen bzw. mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände wenden sich die Schüler vertrauensvoll an eine Lehrkraft. Vertrauen sie sich ihren Eltern an, sollten die Eltern die Schule informieren.  Handys müssen generell beim Betreten der Schule ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Unterrichtsende  wieder angestellt werden.Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer. Bei Verstoß wird das Handy einbehalten und ist bei der Schulleitung abzugeben und nur die Eltern dürfen es wieder  abholen. Für die Dinge, die nicht zum Schulbetrieb benötigt  werden, wird keine Haftung übernommen. Longboards sowie andere Trendsportgeräte sind am Vormittag im Haus und auf  dem Hof verboten. Haftung wird ebenfalls nicht für Tablet, ipads oder Ähnliches übernommen.

 

(12) Trinken während des Unterrichts ist nur gestattet, wenn der Unterrichtsablauf nicht gestört wird.

 

3.  Pausenregelung

 

Unterrichtszeiten und Pausenreglung

 

07:35 Uhr                       Einlass

1. Stunde:   07:45 – 08:30 Uhr

                      08:30 – 08:40 Uhr    Frühstück

                      08:40 – 08:45 Uhr    Raumwechsel

2. Stunde:    08:45 – 09:30 Uhr

                      09:30 – 09:50 Uhr    1. Hofpause (bewegte Pause)

                       09:50 – 09:55 Uhr    Raumwechsel

3. Stunde     09:55 – 10:40 Uhr    

 5 min Pause (Raumwechsel, wenn Einzelstunden)

4. Stunde     10:50 – 11:35 Uhr

                       11:35 – 12:00 Uhr      Mittagspause

                       12:00 – 12:05 Uhr     Raumwechsel

5./6. Stunde  12:05 – 13:35 Uhr       Blockunterricht

                        13:35 – 13:45 Uhr     Wechselpause

7./8. Stunde   13:45 – 15:15 Uhr       Blockunterricht

      

Hausaufgabenzeit:    13:45 – 14:30 Uhr

 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag für Klasse 5/6

 

Schüler können zur Teilnahme verpflichtet werden. Dieses ist den Eltern zur Kenntnis zu geben.

      

 

(1)   Die Schule ist ab dem Klingelzeichen um 07:35 Uhr geöffnet.

       Alle Schüler gehen pünktlich um 07:35 Uhr in den Klassenraum

       bzw. in die Turnhalle, um sich auf den Unterricht   

       vorzubereiten.

       Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr.

       1x im Monat haben die Schüler „assembly“ (Schulveranstaltung).

       Hier finden sie sich pünktlich um 07:40 Uhr in der Aula ein.

 

(2)  In der großen Pause verlassen die Schüler vor den Lehrern zügig

      die Unterrichtsräume, um auf den Schulhof zu gehen. Laufen   

      und Schubsen auf den Treppen sind untersagt.

 

(3)  Alle Schüler haben die Möglichkeit, nach der 1. Stunde zu

       frühstücken.

Der vorher unterrichtende Lehrer führt Aufsicht und verlässt als letzter den Raum. Jeder Kollege ist für die allgemeine Ordnung auf den Fluren mit verantwortlich.

Beim Sportunterricht erfolgt das Frühstück nach dem Block entweder im Klassenraum unter Aufsicht des Sportlehrers bzw. auf dem Hof oder im Speisesaal.

Das Mittagessen erfolgt stets um 11:35 Uhr für alle Hauskinder. Ausnahmen: Schüler die zum Schwimm- oder Sportunterricht in der 5./6. Stunde gehen, nehmen das Mittagessen um 13:35 Uhr ein. Bei verkürztem Unterricht gehen die Schüler gestaffelt essen.

 

(4)  Die aufsichtführenden Lehrer werden durch eine

      Schüleraufsicht (Kl. 4 bis 6) unterstützt.

      Der Klassenleiter weist die Schüleraufsicht in ihre Aufgaben

      ein.

 

(5) Das Schulgrundstück (umfasst Schulhof und Jahnschule) darf

      aus Sicherheitsgründen während der gesamten Unterrichtszeit

      einschließlich der großen Pause von den Schülern nicht verlassen       werden. Schüler, die nach Hause geschickt werden, erhalten

eine „Türmarke“, die sie berechtigt, während der Schulzeit das 

Gebäude zu verlassen. Sie geben diese sofort nach Rückkehr wieder bei dem betreffenden Fachlehrer ab (ab Klasse 4).

 

 

(6)  Bei schlechtem Wetter werden die großen Pausen von der

      Sekretärin oder dem Lehrer, der auf dem Hof Aufsicht hat,

      abgeläutet. Schüler dürfen sich dann im Raum, in dem sie

      Unterricht hatten, aufhalten.

     Aufsicht führt der Lehrer, der vorher in der Klasse unterrichtet

      hat. Wenn während der Pause abgeklingelt wird, gehen die

      Schüler in den Raum, wo der folgende Unterricht stattfindet.

      Aufsicht führt der Lehrer, der dann unterrichtet,

      Nachbarkollegen unterstützen bei Bedarf kollegial.

 

 

4.  Ordnung

 

(1)  Jeder Schüler der Grundschule „Friedrich – Ludwig-Jahn“ ist mit verantwortlich dafür, dass die notwendige Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich – außen und innen – gewahrt bleibt. Dies ist u.a. auch eine soziale Verpflichtung gegenüber dem Hausmeister und den Reinigungskräften.

 

(2)  Zur Entlastung der Reinigungskräfte stellen die Schüler nach

      der letzten Unterrichtsstunde in ihrem Klassenraum die Stühle

      hoch. Nach Plan ist eine Klasse für die Hofordnung verantwort-

      lich. Die Ordnungsschüler tragen eine Weste.

 

(3)  Der Ball für das Fußballspiel in der 1. Pause wird vom in der

      Turnhalle Aufsicht führenden Lehrer herausgegeben und wieder

       in Empfang genommen. Selbst mitgebrachte bzw. Hortbälle

       sind nicht erlaubt.

       Der Sportlehrer lässt die Kinder nach dem Unterricht alle raus,

       wenn der Aufsicht führende Lehrer für die bewegte Pause noch

       nicht anwesend ist. Die Tür wird verschlossen.

      

(4)  Vor Stundenbeginn wartet jeder Schüler auf seinem Platz in der

       Klasse, bis der Fachlehrer kommt. Wenn der Fachlehrer fünf

       Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen sein sollte,  

       erkundigt sich der Klassensprecher bzw. der Vertreter 

       zunächst im Lehrerzimmer und dann im Schulsekretariat,

       welche Regelung getroffen werden soll.

 

(5)  Das Betreten der Fachräume und der Turnhalle ist nur bei

      Anwesenheit oder mit Erlaubnis des Fachlehrers gestattet.

 

 

5.  Schulversäumnisse

 

(1)  Schulversäumnisse müssen in jedem Fall, also auch für einzelne

      Stunden, von den Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer

      begründet werden.

 

(2)  Fehlt ein Schüler, so muss die Schule schnellstmöglich am

      gleichen Tag durch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt

      werden.

 

(3)  Beurlaubungen bis zu 3 Tagen werden beim Klassenleiter,

      weitergehende Beurlaubungen bei der Rektorin oder dem

      Stellvertreter beantragt.

 

(4)  Kurzfristige Beurlaubung aus Krankheitsgründen werden im

       laufenden Unterricht durch den anwesenden Fachlehrer, in der

       Pause durch den Klassenlehrer oder die nachfolgenden Fach-

       lehrer ausgesprochen. Das gilt nicht für akute Krankheitsfälle

       oder Unfälle.

 

6.  Konflikte

 

(1)   Bei leichteren Verstößen gegen die Schulordnung setzt der

       Klassenleiter in der Regel eigenverantwortlich    

       Erziehungsmaßnahmen ein, die sich vor allem an die Einsicht der

       Schüler richten. Es gelten ebenso die Normen und Regeln für

       unser Haus.

 

(2)  Ordnungswidriges Verhalten wird in das Klassenbuch unter

      „Bemerkungen“ eingetragen.

 

       Zu den Erziehungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die

       Schulordnung gehören:

 

  •   die Ermahnung,
  •   die Gelegenheit zur Wiedergutmachung,
  •   die Behandlung des Sachverhalts im Unterricht,
  •   die Eintragung des Fehlerhaltens in das Klassenbuch,
  •   die Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern,
  •   die Übertragung geeigneter Aufgaben,
  •  die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der   Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages bzw. Rückgabe an  die Eltern
  •   der zeitweise Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
  •   Nutzung der Angebote der Streitschlichter und der Sozialarbeiterin
  •   Einladung der Eltern zum Gespräch

 

(3)  Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung werden

      schulrechtlich vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen (lt.

      Brandenburgischem Schulgesetz § 64) eingesetzt..

      

       Ordnungsmaßnahmen sind:

      

  •   der schriftliche Verweis durch die Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz,
  •   die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte,
  •   der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischer Veranstaltungen bis zu 2 Wochen durch die Klassenkonferenz,
  •   die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt und
  •   die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das stattliche Schulamt mit Zustimmung des für die Schule zuständigen Ministeriums.

 

 

    Diese Schul- und Hausordnung der V.H.G. „Friedrich-Ludwig-

    Jahn“ Wittenberge wurde

 

am 27.02.2008

 

       von der Schulkonferenz beschlossen und bestätigt.

 

       Das Handyverbot wurde am 25.03.2009 auf der Schul- und

       Elternkonferenz ergänzt und

       beschlossen.

 

 

 

       Folgende Änderungen wurden am 15.09.2011 ergänzt und 

       beschlossen:

 

       Punkt 2 Abschnitt 8 und 11

       Punkt 3 Abschnitt 2, Abschnitt 5

       Punkt 4 Abschnitt 2, Abschnitt 3

       Punkt 2 Abschnitt 13

 

Folgende Änderungen wurden am 05.09.2012 beschlossen:

 

Punkt 1 Abschnitt 4 – Entfernen der detaillierten

Aufstellung/Hinweis auf die

       „Goldenen Regeln“

 

Punkt 1 Abschnitt 5 – Wahl der Schülersprecher ab Klasse 2

Punkt 3 Abschnitt 2 – Zusatz: das Laufen und Schubsen auf den

Treppen sind untersagt

 

Folgende Änderungen wurden am 26.04.2016 beschlossen:

 

Punkt 1 Abschnitt 4

Punkt 1 Abschnitt 6

Punkt 2 Abschnitt 2

Punkt 2 Abschnitt 4

Punkt 3 Abschnitt 1

Punkt 3 Abschnitt 3

Punkt 4 Abschnitt 1

 

Folgende Änderungen wurden am 26.06.2017 beschlossen:

 

Punkt 3 Abschnitt 1

 

Folgende Änderungen wurden am 16.09.2020 beschlossen:

Punkt 1 Abschnitt 6

Punkt 2 Abschnitt 2

Punkt 2 Abschnitt 3

Punkt 2 Abschnitt 10

Punkt 2 Abschnitt 11

Punkt 3 Abschnitt „Unterrichtszeiten und Pausenregeln“

Punkt 3 Abschnitt 3

Punkt 3 Abschnitt 5

Punkt 3 Abschnitt 6/7

Punkt 4 Abschnitt 3

siehe Anlage

 

 

 

 

Kerstin Schulz

Rektorin

 

 

Anlage zur Schul- und Hausordnung                                         16.09.2020

 

Punkt 2 Abschnitt 2

 

Änderungen sind wegen der Corona - Pandemie vorgenommen worden.

 

 

Punkt 4 Abschnitt 3

 

Änderungen sind wegen der Corona - Pandemie vorgenommen worden.

 

 

 

Kerstin Schulz

Rektorin

 

 

 

 

 

Kontakt

Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"

 

Ansprechpartner Frau Schulz
Johannes-Runge-Str. 40
19322 Wittenberge

 

Tel.: ( 03877 ) 403979
Email:

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