Antrag auf Notbetreuung
Liebe Eltern,
der Antrag zur Aufnahme in die Notbetreuung steht jetzt für Sie zum Download bereit.Dieser ist ausgefüllt, von allen Personensorgeberechtigten unterzeichnet und vom Arbeitgeber bestätigt an den Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen zu senden.
Antragsformulare können zur Fristwahrung vorab per E-Mail ( ) eingereicht werden.
Aufgrund der geänderten Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 prüft und bescheidet der Landkreis Prignitz die Ansprüche auf Notfallbetreuung für Kinder in Schulen und Horten (§§ 17 Abs.6, 18 Abs.5, 6).
Der Nachweis der Zugehörigkeit eines infrastrukturkritischen Tätigkeitsbereiches ist durch Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers auf dem Antragsformular oder durch andere geeignete Nachweise (bspw. Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung etc.) zu erbringen.
Die Prüfung einer möglichen Anspruchsgrundlage zur Wahrung des Kindeswohls erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Sachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Bei positiver Entscheidung des Anspruches erhält der jeweilige Schul- und Hortträger umgehend per E-Mail eine Rückmeldung.