Regelung zur Maskenpflicht/ Testfrequenz ab 04.04.2022
Liebe Eltern,
hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema:
Maskenpflicht/Testfrequenz ab 04. April 2022
Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung - SARS-CoV-2-IfSBMV) vom 29.03.2022
Ab Montag, den 04.April 2020.März 2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule.
Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Personal dürfen weiterhin freiwillig Masken tragen.
Die Testfrequenz für Schüler und Schülerinnen bleibt bis einschließlich Freitag, den 29.April 2022 bestehen. Nach der Eindämmungsverordnung müssen sich Schüler und Schülerinnen an
mindestens 3 Tagen pro Woche testen.
MONTAG MITTWOCH FREITAG
Von dieser Testpflicht befreit sind vollständig Geimpfte und Genesene.